Der Passauer Strafrechtsprofessor Holm Putzke hat nach der Veröffentlichung des Gutachtens zu Fällen sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Erzbistum München und Freising gefordert, der Staat solle "alle Kindertagesstätten und Schulen unter Beobachtung stellen, bei denen es eine Trägerschaft der katholischen Kirche gibt, oder sogar über einen Entzug der Trägerschaft nachdenken".
Damit werden die pädagogischen Fachkräfte und Mitarbeitenden in Kitas und Schulen mit Missbrauchstätern zusammengebracht. Solche Unterstellungen sind in aller Deutlichkeit zurückzuweisen. "Es ist nicht akzeptabel, dass mehrere tausende Mitarbeitende der Kirche und Caritas in Generalverdacht gestellt werden", so Caritas-Vorstand Diakon Konrad Niederländer. "Dies ist beleidigend für jede Erzieherin und jeden Lehrer."
Sowohl die 88 Kitas in Trägerschaft des Diözesan-Caritasverbandes und die rund 130 weiteren Kitas in Trägerschaft der Pfarrkirchenstiftungen oder Orts-Caritasvereine verfügen über bzw. erarbeiten entsprechend engmaschige Schutz - und Beteiligungskonzepte. Diese gehören zu den Qualitätsmerkmalen und sind Ausdruck eines wertschätzenden und grenzachtenden Umgangs. Auch für die Förderschulen und Bildungseinrichtungen des Diözesan-Caritasverbandes sowie die Schulen der Diözese Passau gilt dies. Dort würden mögliche Fälle sexuellen Missbrauchs oder von Gewalt konsequent verfolgt und angezeigt. Sowohl bei der Caritas als auch im Bistum Passau sind dafür auch Missbrauchs- und Präventionsbeauftragte zuständig. Ein möglicher Verdacht - bei dem das Kindeswohl stets im Vordergrund steht - wird aus allen Perspektiven interdisziplinär betrachtet und es folgt ein konsequentes und transparentes Handeln. Das Verfahren und die Zusammenarbeit mit entsprechenden Behörden sind eindeutig geregelt.
So werden mit dem "Wegweiser Schutzkonzept" Kita-Teams befähigt, präventiven Kinderschutz zu leisten, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu intervenieren und Vorkommnisse innerhalb einer Einrichtung und mögliche Versäumnisse aufzuarbeiten. Kinderschutz in der konsequenten Umsetzung gehört zum Alltag in den Kitas und Schulen und kann beispielgebend sein. Die Forderung, staatlicherseits über einen Entzug der Trägerschaft nachzudenken, ist klar zurückzuweisen und entbehrt jeglicher Grundlage.
Caritasvorstand Diakon Konrad Niederländer
Abteilungsleiter Kindertageseinrichtungen Stefan Seiderer