Bei der Caritas werden die Arbeitsbedingungen inklusive der Vergütung nicht durch Tarifverträge geregelt.
An Stelle von Tarifverhandlungen und möglichen Arbeitskämpfen tritt eine Aushandlung der Interessen durch die paritätisch besetzte Arbeitsrechtliche Kommission. Normalerweise lehnen sich die Kommissionen jedoch an Tarifabschlüssen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände an. Man kann daher von einem "Leittarif" für die soziale Branche sprechen.
Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes legt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen und Diensten des Deutschen Caritasverbandes fest. Diese Richtlinien gelten für 740.000 hauptberufliche Mitarbeitende in bundesweit über 25.000 caritativen Einrichtungen und Diensten.
Das Forderungspaket der Gewerkschaften, dem sich auch die Dienstnehmerseite der Caritas angeschlossen hat, trifft angesichts der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf eine angespannte Lage bei den Kostenträgern.
Das zeigt, dass der finanzielle Spielraum für Entgelterhöhungen limitiert ist und wie wichtig wirtschaftliche Prosperität für die Finanzierbarkeit des Sozialstaates ist.
Denn Tarifabschlüsse sollten trotz berechtigter Anliegen der Mitarbeiterschaft nicht zu Einschränkungen der sozialen Daseinsfürsorge führen, ob bei der Kinderbetreuung oder in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf.
Die Caritas bietet bereits heute - vor allen Dingen in der regionalen Betrachtung - attraktive Arbeitsbedingungen mit hoher Arbeitsplatzsicherheit, verlässlichen Regelungen und vielfältigen beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten.