Werden Sie Stifterin oder Stifter
- Sie tragen dazu bei, ein wenig mehr soziale Gerechtigkeit in Ihrer Umgebung zu schaffen.
- Denn Ihre Vermögenszuwendung bleibt erhalten.
- Die Erträge daraus fließen jedes Jahr in Hilfen für Bedürftige und Benachteiligte.
- Sie erleben, was Ihr Geld Gutes bewirkt.
- Mit einer Zustiftung an die Förderstiftung des Caritasverbandes für die Diözese Passau können Sie das alles erreichen!
Die Förderstiftung
Die Stiftung wurde errichtet, um die Arbeit des Caritasverbandes für die Diözese Passau finanziell zu unterstützen. Sie ist eine gemeinnützige Treuhandstiftung in Trägerschaft der LIGA-Bank-Stiftung und wird von dieser gesondert verwaltet.
Wie Ihre Hilfe aussehen könnte
Sie können die Arbeit des Caritasverbandes dauerhaft unterstützen, wenn Sie das Stiftungsvermögen durch Ihre "Zustiftung" erhöhen. Denn Ihre - ausdrückliche - Zuwendung in das Vermögen der Stiftung bleibt ebenfalls erhalten und die Erträge wiederum kommen dem Stiftungszweck, das heißt der Arbeit des Caritasverbandes, zu Gute.
"Spenden" dagegen wirken einmalig.
Sprechen Sie mit uns,
- wenn Sie mit Ihrer Zuwendung einen bestimmten Teil unserer Arbeit oder ausgewählte Einrichtungen unterstützen wollen,
- wenn Sie die Stiftung im Testament bedenken wollen,
- wenn Sie eine Stiftung - vielleicht mit Ihrem Namen - zu Gunsten hilfsbedürftiger und in Not geratener Menschen errichten wollen.
Dabei können wir Ihnen helfen.
Die Stiftungsräte der Förderstiftung stehen für die Ziele der Caritas.
Ihr Engagement bringt auch Ihnen Vorteile
Der Staat unterstützt die Errichtung und Tätigkeit von gemeinnützigen Stiftungen sowie Zuwendungen mit Steuervergünstigungen.
Ihre Zuwendung (Zustiftung und Spende) ist als Sonderausgabe abzugsfähig. Wenn Ihre Grenze für den allgemeinen Sonderausgabenabzug erreicht ist, können Sie für Ihre Zuwendung an unsere gemeinnützige Stiftung bis 20.450,-- € zusätzlich geltend machen.
Einzelzuwendungen, die ausdrücklich für unsere mildtätigen Zwecke gegeben werden und die 25.565,-- € überschreiten, können im Rahmen der geltenden Höchstsätze auf das vorangegangene, das laufende und die fünf folgenden Jahre verteilt werden.
Wenn Sie das Stiftungsvermögen unserer Stiftung im Jahr 2005 durch Ihre Zuwendung erhöhen, können Sie wiederum zusätzlich bis zu 307.000,-- € als Sonderausgaben ansetzen und diesen Betrag auf insgesamt zehn Jahre verteilen. Sie werden steuerlich wie ein Stifter behandelt.
Diesen steuerlichen Bonus erhalten Sie auch, wenn Sie zu Gunsten der Caritasarbeit eine eigene Stiftung errichten.
Sie erhalten von uns eine Zuwendungsbestätigung. Dazu bitten wir Sie um vollständige Angabe Ihres Namens und der Adresse.